Urteil des BGH vom 05.12.2006 zum Ersatz der Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 77/06 Verkündet am: 5. Dezember 2006 H o l m e s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249 Ga Lässt der Geschädigte das Fahrzeug reparieren, kann er grundsätzlich Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert … Urteil des BGH vom 05.12.2006 zum Ersatz der Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert weiterlesen